Hinweis zum Regelwerk bei Laufveranstaltungen wie dem Citylauf

eingetragen in: Citylauf 2025

Am 11. Mai finden im Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie in drei weiteren Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns Landratswahlen statt. Da der Greifswalder Citylauf den Regeln des Deutschen Leichtathletikverbandes unterliegt, möchten wir darauf hinweisen, dass politische Statements, wie z.B. durch Banner, Flyer, auf Sportkleidung etc., nicht nur im Bezug zu den bevorstehenden Wahlen,  im Rahmen des Citylaufes nicht erlaubt sind (Paragraph 2.3.5. Bei Nichtbeachtung dieser Regel müssen die Teilnehmer*innen von den Wettbewerben ausgeschlossen werden.